Nachlassregelungen nach Wunsch

In vielen Familien entstehen leider im Trauerfall Streitigkeiten, wenn es um das Erbe geht. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Erbfolge. Demnach sind an erster Stelle die „Erben erster Ordnung“ erbberechtigt. Hierzu zählen Kinder und Kindeskinder. Für den Ehepartner gelten Sonderregelungen. Als Erben zweiter und dritter Ordnung gelten z. B. dann Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Wenn diese Regelungen nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, ist es ratsam, ein Testament zu verfassen – oder auch alternativ einen Erbvertrag. Damit bestimmen Sie die Verteilung Ihres Nachlasses.

Das rechtsgültiges Testament

Ein Testament muss handschriftlich vom Erblasser geschrieben und unterschrieben sowie mit Name, Ort und Datum versehen werden. Ein notariell erstelltes Testament ist zwar gebührenpflichtig, kann jedoch zur Vermeidung von Unklarheiten – im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament – für Eindeutigkeit der Regelungen sorgen.


Bitte beachten Sie:

Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gern vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Der digitale Nachlass

Online-Banking, Abonnements, Streaming-Dienste, Social-Media und E-Mail-Verkehr: Für die meisten Menschen gehört das Internet zum Alltag. Nicht jeder ist sich jedoch darüber bewusst, dass im Todesfall die digitalen Aktivitäten nicht stillstehen. Sie müssen rechtzeitig verwaltet bzw. gekündigt werden, damit den Hinterbliebenen mögliche finanzielle Zusatzbelastungen und Nachteile erspart bleiben.

Wir von der Pietät Sattler vermitteln Ihnen auf Wunsch Dienstleister, die professionell für die Regelung des digitalen Erbes sorgen.

www.columba.de