Urnenwahlgrab
Bei einem Urnenwahlgrab handelt es sich um eine Grabstelle, die im Familienbesitz bleiben kann. Sie wird für 40 Jahre angemietet. Diese Grabstellenart kann jederzeit verlängert werden. Auch ist es möglich, diese Grabstelle jederzeit zu verlängern.
Urnenreihengrab
Bei einem Urnenreihengrab handelt es sich um eine Grabstelle, die einmalig, für 20 Jahre angemietet wird. Diese Grabstellenart kann nicht verlängert werden und es kann auch keine weitere Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist geht diese Grabstelle unwiderruflich zurück an die Stadt.
Wahlgrab für Erdbestattung
Bei einem Wahlgrab für Erdbestattungen handelt es sich um eine Grabstelle, die für 40 Jahre angemietet wird, und die jederzeit verlängert werden kann. Hier können nicht nur Urnen beigesetzt werden, sondern auch Erdbestattungen. Die Ruhefrist kann jederzeit verlängert werden.
Urnenstele
Bei einer Urnenstele handelt es sich um säulenförmige, leicht nach oben verjüngende Gebilde, in denen sich Fächer für eine oder mehrerer Urnen befinden. Diese Urnenkammern werden mit einer Abdeckplatte verschlossen, auf der sich meist der Name des Verstorbenen befindet.
anonymes Grab
Bei einem anonymen Grab handelt es sich um ein Feld der ungenannten. Man darf der Beisetzung innenwohnen. In dieser Grabart werden auf einer Fläche mehrere Urnen beigesetzt. Diese Fläche wird durch ein Grabkissen markiert, welches das Sterbejahr enthält.

