Reihengrab
Sollten Sie sich für ein Reihengrab entscheiden, so wird Ihnen die Grabstelle von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Die Grabstelle wird für 30 Jahre angemietet.
Nach Ablauf von 30. Jahren ist eine erneute Belegung der Grabstelle durch Familienangehörigen nicht mehr möglich.
Wahlgrab
Bei der Entscheidung für ein Wahlgrab wird Ihnen diese Grabstelle auch von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Es handelt sich um eine ein- oder mehrstellige Grabstellen für Erdbestattungen sowie für Feuerbestattungen, bei denen ein Nutzungsrecht für 40. Jahre verliehen wird.
Nach Ablauf der Ruhefrist ( 25 Jahre ) kann die Grabstelle wieder neu belegt werden. Die Grabstelle wird im allgemeinen als Familiengrab benutzt und kann jederzeit verlängert werden.
